Eine Villa im Süden?
Wunderbar, aber vorher bitte :

Wenn Sie an einen Immobilienkauf
in der Türkei denken, beachten Sie:

 Ein Immobilienkauf ist eine langfristige Investition.

Ferienstimmung kann Sie zu schwerwiegenden Entschlüssen verleiten,
die Sie vielleicht später bereuen und nur schwer rückgängig machen können.

Einige Tips:

  • Grundsätzlich sind Verträge bezüglich eines Immobilien-Verkaufs nur bei notariellem Abschluß gültig. Hierbei gilt es zu beachten, daß die Rechtsberatung durch Notare in der Türkei nicht sehr ausgeprägt ist. Ein notarieller Vertrag kann u.U. sogar rechtswidrig sein und später angefochten werden.

  • Beraten Sie sich mit einem möglichst erfahrenen Anwalt.

  • Persönliche Verträge, auch vor Zeugen, halten einem späteren Gerichtsverfahren normalerweise nicht Stand.

  • Bestehen Sie auf einem Grundbuchauszug sowie einem Lageplan mit genauen Maßen. Eine amtliche Überprüfung dieser Angaben ist nicht sehr teuer (~ 350 €) und beugt späteren Streitigkeiten vor.

  • Mündliche oder schriftliche Zusagen, insbesondere bezüglich der Größe, des spekulativen Wertes oder Verwendung eines Grundstückes als späteres Bauland, sind mit großer Vorsicht zu behandeln. Informieren Sie sich bei den Behörden (Stadt- oder Gemeindeverwaltung), bestehen Sie auf der Vorlage des aktuellen Bebauungsplanes.
    Vertrauen ist gut, aber Gewißheit ist enorm beruhigend.

  • Beim Immobilienerwerb in manchen Gebieten der Türkei sind von Ausländern Genehmigungen einzuholen, deren Bearbeitung sehr lange dauern kann. Ohne verbindliches, notarielles Verkaufsversprechen kann eine Immobilie in der Zwischenzeit an jemand anderes verkauft werden.

  • Ein Vertrag ist der erste Schritt, macht Sie jedoch noch nicht zum Eigentümer. Erst mit dem Eintrag ins Grundbuch (Türkisch: Tapu) sind Sie Eigentümer einer Immobilie.

Makler:

  • Prüfen Sie, ob der betreffende Makler ein registrierter, bei den Behörden gemeldeter Betrieb ist.  Seriöse Makler sind Mitglied in der Maklerinnung (Emlak Odası), die ihre Mitglieder kontolliert. Die türkischen Gesetze sehen seit 2005 vor, dass jeder Immobilienhändler ein Zertifikat vorweisen muss (Emlak Danışmanlığı Sertifikası - muss im Laden hängen). Ohne dieses darf er keine Immobilien verkaufen. Also sollte z.B. ein Teppichhändler, Friseur oder Kellner Ihnen ein Objekt anbieten (sie müssen davon ausgehen, dass er mindestens 10% auf den wirklichen Preis aufschlägt), sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit immer einen Immobilienhändler hinzuziehen. Scheuen Sie nicht die nur beim Verkauf anfallende Kommission, sie ist im Vergleich geringer als die Verluste, die schon durch Betrug entstanden sind. Wie überall, so gibt es auch hier weiße und schwarze Schafe. Erkundigen Sie sich eingehend nach dem Ruf der jeweiligen Makler bei anderen Ausländern, die schon eine Immobilie erworben haben.

  • Häufig wird ein und dieselbe Immobilie von verschieden Maklern angeboten. Vergleichen Sie Preise und Bedingungen.

  • Informieren Sie sich genau über die Kostenverteilung der Maklerprovision. Als Richtlinie gilt hier ein Anteil des Gesamtpreises von 3% Käufer und 3% Verkäufer.

  • Achten Sie darauf, daß die Kosten für Grundsteuer, Wasser, Strom, Müllabfuhr vor dem Verkauf bezahlt werden. In der Regel ist dies Sache des Verkäufers.

Nach dem Kauf:

  • Ein Immobilienbesitz bedeutet nicht den automatischen Erwerb einer Aufenthalts- oder gar Arbeitsgenehmigung.

  • Vergleichen Sie Preise bei Renovierungs- oder Sanierungsaufträgen. Verschiedene Angebote einzuholen, zahlt sich häufig aus. Die Formel “Alles aus einer Hand“ ist zwar bequem, birgt aber auch die Gefahr, übervorteilt zu werden. 

Wenn Sie all das beachtet haben, werden Sie an Ihrem Besitz in der Türkei (hoffentlich) viel Freude haben.

Herzlich willkommen!!!

Bitte, fragen Sie uns nicht nach empfehlenswerten Maklern. Aus verständlichen Gründe können wir dies nicht tun.