Eine Villa im Süden?
Wunderbar, aber vorher bitte :
Wenn Sie an einen Immobilienkauf
in der Türkei denken, beachten Sie:
Ein Immobilienkauf ist
eine langfristige Investition.
Ferienstimmung kann Sie zu
schwerwiegenden Entschlüssen verleiten,
die Sie vielleicht später bereuen und nur schwer rückgängig machen können.
Einige Tips:
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Grundsätzlich sind Verträge bezüglich eines
Immobilien-Verkaufs nur bei notariellem Abschluß gültig. Hierbei gilt es
zu beachten, daß die Rechtsberatung durch Notare in der Türkei nicht
sehr ausgeprägt ist. Ein notarieller Vertrag kann u.U. sogar
rechtswidrig sein und später angefochten werden.
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Beraten Sie sich mit einem möglichst erfahrenen
Anwalt.
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Persönliche Verträge, auch vor Zeugen, halten einem
späteren Gerichtsverfahren normalerweise nicht Stand.
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Bestehen Sie auf einem Grundbuchauszug sowie einem
Lageplan mit genauen Maßen. Eine amtliche Überprüfung dieser Angaben ist
nicht sehr teuer (~ 350 €) und beugt späteren Streitigkeiten vor.
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Mündliche oder schriftliche Zusagen, insbesondere
bezüglich der Größe, des spekulativen Wertes oder Verwendung eines
Grundstückes als späteres Bauland, sind mit großer Vorsicht zu
behandeln. Informieren Sie sich bei den Behörden (Stadt- oder
Gemeindeverwaltung), bestehen Sie auf der Vorlage des aktuellen
Bebauungsplanes.
Vertrauen ist gut, aber Gewißheit ist enorm beruhigend.
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Beim Immobilienerwerb in manchen Gebieten der Türkei
sind von Ausländern Genehmigungen einzuholen, deren Bearbeitung sehr
lange dauern kann. Ohne verbindliches, notarielles Verkaufsversprechen
kann eine Immobilie in der Zwischenzeit an jemand anderes verkauft
werden.
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Ein Vertrag ist der erste Schritt, macht Sie jedoch
noch nicht zum Eigentümer. Erst mit dem Eintrag ins Grundbuch
(Türkisch: Tapu) sind Sie Eigentümer einer Immobilie.
Makler:
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Prüfen Sie, ob der betreffende Makler ein
registrierter, bei den Behörden gemeldeter Betrieb ist. Seriöse
Makler sind Mitglied in der Maklerinnung (Emlak Odası),
die ihre Mitglieder kontolliert. Die türkischen Gesetze sehen seit 2005
vor, dass jeder Immobilienhändler ein Zertifikat vorweisen muss (Emlak
Danışmanlığı Sertifikası - muss im Laden hängen). Ohne dieses darf er
keine Immobilien verkaufen. Also sollte z.B. ein Teppichhändler, Friseur
oder Kellner Ihnen ein Objekt anbieten (sie müssen davon ausgehen, dass
er mindestens 10% auf den wirklichen Preis aufschlägt), sollten Sie zu
Ihrer eigenen Sicherheit immer einen Immobilienhändler hinzuziehen.
Scheuen Sie nicht die nur beim Verkauf anfallende Kommission, sie ist im
Vergleich geringer als die Verluste, die schon durch Betrug entstanden
sind. Wie überall, so gibt es auch hier weiße und schwarze Schafe.
Erkundigen Sie sich eingehend nach dem Ruf der jeweiligen Makler bei
anderen Ausländern, die schon eine Immobilie erworben haben.
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Häufig wird ein und dieselbe Immobilie von verschieden
Maklern angeboten. Vergleichen Sie Preise und Bedingungen.
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Informieren Sie sich genau über die Kostenverteilung
der Maklerprovision. Als Richtlinie gilt hier ein Anteil
des Gesamtpreises von 3% Käufer
und 3% Verkäufer.
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Achten Sie darauf, daß die Kosten für Grundsteuer,
Wasser, Strom, Müllabfuhr vor dem Verkauf bezahlt werden. In der Regel
ist dies Sache des Verkäufers.
Nach dem Kauf:
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Ein Immobilienbesitz bedeutet nicht den
automatischen Erwerb einer Aufenthalts- oder gar Arbeitsgenehmigung.
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Vergleichen Sie Preise bei Renovierungs- oder
Sanierungsaufträgen. Verschiedene Angebote einzuholen, zahlt sich häufig
aus. Die Formel “Alles aus einer Hand“ ist zwar bequem, birgt aber auch
die Gefahr, übervorteilt zu werden.
Wenn Sie all das beachtet haben, werden Sie an Ihrem Besitz
in der Türkei (hoffentlich) viel Freude haben.
Herzlich willkommen!!!
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