Gültigkeit des deutschen Führerscheins in der Türkei

Grundsätzlich ist das Führen eines Kraftfahrzeuges nur mit einer im Aufenthaltsland gültigen Fahrerlaubnis gestattet.

 Daher ist für den Aufenthalt in der Türkei die Umschreibung des deutschen Führerscheines in einen türkischen Führerschein erforderlich. Zuständig ist die Verkehrsabteilung bei der örtlichen Polizeidirektion.

 Bis zur erfolgten Umschreibung kann der deutsche Führerschein jedoch für die Dauer von maximal einem Jahr ab Einreise genutzt werden. In diesem Fall ist eine notarielle Übersetzung des Führerscheins, sowie der Nachweis der Einreise (Stempel der Grenzkontrollstelle) mit sich zu führen. Dies trifft auch für den touristischen Aufenthalt zu.

Spätestens nach Ablauf der Jahresfrist ist der türkische Führerschein zu führen.

 Anderes gilt für den in Deutschland ausgestellten Internationalen Führerschein (graues Heft). Dieser kann ohne zeitliche Begrenzung in der Türkei benutzt werden.

 Was tun bei Verlust des deutschen Führerscheins?

Bei Verlust des deutschen Führerscheins ist zu unterscheiden:

  •  Hat der Führerscheininhaber einen Wohnsitz in Deutschland, so ist für die Neuausstellung eines Kartenführerscheins allein die Führerscheinstelle der Gemeinde des deutschen Wohnsitzes zuständig.

  •  Ist der Führerscheininhaber ist nicht mehr in Deutschland gemeldet, so wird ein deutscher Führerschein grundsätzlich nicht mehr erteilt.

  • Möglich ist jedoch, eine Abschrift der Führerscheinkarteikarte von der Führerscheinstelle des letzten Wohnsitzes, bzw. des Ausstellungsortes zu beantragen und mit dieser einen türkischen Führerschein zu erhalten.

 In beiden Fällen rät das Konsulat, sich direkt mit der jeweiligen Führerscheinstelle in Verbindung zu setzen.

 Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Konsulats im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.