Gültigkeit des deutschen Führerscheins in
der Türkei
Grundsätzlich ist das
Führen eines Kraftfahrzeuges nur mit einer im Aufenthaltsland gültigen
Fahrerlaubnis gestattet.
Daher ist für den
Aufenthalt in der Türkei die Umschreibung des deutschen
Führerscheines in einen türkischen Führerschein erforderlich. Zuständig
ist die Verkehrsabteilung bei der örtlichen Polizeidirektion.
Bis zur erfolgten
Umschreibung kann der deutsche Führerschein jedoch für die Dauer von
maximal einem Jahr ab Einreise genutzt werden. In diesem Fall ist eine
notarielle Übersetzung des Führerscheins, sowie der Nachweis der Einreise
(Stempel der Grenzkontrollstelle) mit sich zu führen. Dies trifft auch für
den touristischen Aufenthalt zu.
Spätestens nach Ablauf
der Jahresfrist ist der türkische Führerschein zu führen.
Anderes gilt für den in
Deutschland ausgestellten Internationalen Führerschein (graues
Heft). Dieser kann ohne zeitliche Begrenzung in der Türkei benutzt werden.
Was
tun bei Verlust des deutschen Führerscheins?
Bei Verlust des deutschen
Führerscheins ist zu unterscheiden:
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Hat der
Führerscheininhaber einen Wohnsitz in Deutschland, so ist für die
Neuausstellung eines Kartenführerscheins allein die Führerscheinstelle
der Gemeinde des deutschen Wohnsitzes zuständig.
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Ist der Führerscheininhaber ist nicht mehr in Deutschland gemeldet, so
wird ein deutscher Führerschein grundsätzlich nicht mehr erteilt.
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Möglich ist jedoch, eine Abschrift der Führerscheinkarteikarte von der
Führerscheinstelle des letzten Wohnsitzes, bzw. des Ausstellungsortes zu
beantragen und mit dieser einen türkischen Führerschein zu erhalten.
In beiden Fällen rät das
Konsulat, sich direkt mit der jeweiligen Führerscheinstelle in Verbindung
zu setzen.
Alle
Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen
des Konsulats im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und
Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener
Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. |